Kostenübernahme bei Zahnersatz
in diesem Artikel geht es um die Kostenübernahme bei Zahnersatz. Welche Versicherung zahlt was bei einem anstehenden Zahnersatz?
Gesetzliche Krankenkasse bei Zahnersatz
Zahnersatz und Zahnkorrekturen kosten Geld. An dieser Erkenntnis führt leider kein Weg vorbei. Je nach Art und Weise der Behandlung fallen für die einzelnen Eingriffe wenige hundert bis mehrere tausend Euro an. Wer soll diese Kosten tragen?
Besonders seit 2005 ist das Thema Zahnersatz bzw. Zahnkorrektur in der gesetzlichen Krankenversicherung ein Reizthema, über das viele Halbwahrheiten existieren. Seit Januar 2005 gilt in der GKV ein befundorientiertes Zuschuss-System. Grundsätzlich werden 50 Prozent der anfallenden Kosten übernommen. Aber auch nur für die dem Befund folgende medizinisch notwendige Behandlung. Was heißt dass im Klartext? Nach einer Zahnextraktion eines hinteren Zahns, zum Beispiel, muss ein Zahnersatz in Form einer Brücke angefertigt werden. Medizinisch notwendig ist in diesem Fall nur eine einfache Metallbrücke, die gesamte Behandlung kostet rund 600 Euro. Die Krankenkasse würde in diesem Fall die Hälfte, also 300 Euro tragen. Besteht der Patient jedoch aus kosmetischen Gründen auf eine Verblendung, steigen die Behandlungskosten schnell auf 750 Euro. Aufgrund des befundorientierten Zuschuss-Systems bleibt es bei einem Zuschuss von 300 Euro. Die restlichen Kosten in Höhe von 450 Euro muss der Patient selbst tragen.

Krankenkasse ©iStockphoto/filmfoto
Nicht vergessen sollte man, dass sich der Zuschuss der gesetzlichen Krankenkassen aufstocken lässt. Wer regelmäßig vorbeugend dem Zahnarzt einen Besuch abstattet und das Bonusheft führt, erhält einen Bonus von 20 bzw. 30 Prozent, bezogen auf den befundorientierten Zuschuss.
Bleibt nur noch die Frage, welche Formen von Zahnersatz bzw. Zahnkorrektur von den Kassen überhaupt übernommen werden. Hier gilt: Besteht eine medizinische Notwendigkeit (z. B.: Restauration, Gebisswiederherstellung usw.), werden Kosten erstattet. Anders die Situation bei Behandlungen, die rein kosmetischer Natur sind. In diesem Zusammenhang muss der Patient auf eine Kostenübernahme verzichten.
Private Krankenversicherung bei Zahnersatz
Die Frage, wer die Kosten einer Zahnbehandlung übernimmt, brennt jedem Patienten unter den Nägeln. Während sich Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung am befundorientierten Zuschuss-System orientieren können, sieht die Kostenübernahme für Zahnkorrekturen und Zahnersatz in der privaten Krankenversicherung wesentlich anders aus. Hier fehlen homogene Richtlinien, die Versicherungen legen über die Vertragsbedingungen fest, in welcher Form die Kosten getragen werden oder nicht. Daher lässt sich die Frage nach Art, Umfang und Höhe der getragenen Kosten auch nicht pauschal beantworten.
Jeder privat versicherte Patient sollte spätestens vor der Behandlung einen Blick in seine Unterlagen, sprich den Versicherungsvertrag werfen. Neben einer 100-prozentigen Übernahme der Kosten kann es durchaus sein, dass Abstriche gemacht werden müssen. Kostenübernahmen für Zahnkorrekturen und Zahnersatz von „nur“ 85 Prozent oder 75 Prozent und weniger sind durchaus möglich. Der Grund für dieses uneinheitliche Bild: Jeder Versicherte kann vorab den Umfang der Gesundheitsleistungen in der privaten Krankenversicherung über den Einstieg in einen bestimmten Tarif selbst festlegen. Gerade in jungen Jahren verleitet die Chance, auf diese Weise einige Euro am Beitrag zu sparen, zum Eintritt in PKV-Tarife mit einer geringen Kostenübernahme beim Zahnersatz. Dabei raten Experten immer wieder davon ab, an dieser wichtigen Stelle zu sparen. Ein weiterer Einflussfaktor in der privaten Krankenversicherung ist die Höhe des Selbstbehalts, den jeder Versicherte aus eigener Tasche tragen muss.
Fazit: Die Kostenübernahme von Zahnersatz in der PKV hängt im Einzelfall vom gewählten Tarif ab und kann sich von Fall zu Fall deutlich unterscheiden. Allein die Tatsache, dass man privat versichert ist, ist noch keine Garantie für hohe oder gar unbegrenzte Kostenübernahmen.